Preisliste
Bei Stundenlohnarbeiten oder Reparaturen rechnen wir die erste Stunde voll ab, danach jede angefange halbe Stunde.
Die Anfahrt zählt mit zur Arbeitszeit.
Die Anfahrts/Abfahrtspauschale ( Werkstattwagen) beinhaltet die Diesel/ Sprit- und Unterhaltskosten des Einsatzfahrzeuges, das Werkzeug, sowie ggf. anfallende Parkgebühren.
Achtung wir verbauen ihr geliefertes Material mit einem Stundenaufschlag von 15€ /Std. netto und weisen Sie darauf hin, dass wir nur auf die Arbeitsleistung und NICHT auf das Material Gewährleistung geben. Bei jedem Defekt, Austausch oder Rückstand berechnen wir Ihnen den jeweiligen Stundensatz.
Konventionelle Elektrotechnik Fachkraft 68 €/Std zuzüglich Mwst
Helfer 58 €/Std zuzüglich Mwst
Anfahrt / Abfahrt innerhalb Berlins 66 €/Tag zuzüglich Mwst
Sicherheitstechnik Fachkraft 85 €/Std zuzüglich Mwst
Anfahrt / Abfahrt innerhalb Berlins 68 €/Tag zuzüglich Mwst
KNX / EIB Programmierungen Fachkraft 128 €/Std zuzüglich Mwst
Anfahrt / Abfahrt innerhalb Berlins 91 €/Tag zuzüglich Mwst
Anfahrt / Abfahrt ausserhalb Berlins nach Anfrage
Unsere Preise setzen sich durch den Tariflohn im Elektrohandwerk, die Mietkosten der Firma, Betriebshaftpflicht, Unterhaltskosten für den Fuhrpark, Werkzeug und diverser weiterer Kosten zusammen. Auch eine feste Gewinnspanne wird berücksichtigt.
Hinweise AGB:
Wir weisen Sie ausdrücklich auf unsere Urheberrechte hin.
Alle von uns ausgearbeiteten Angebote, Leistungsverzeichnisse, Kostenvoranschläge,
schriftlichen Werke und Pläne die wir kostenfrei für Sie erstellen, sind Urheberrechtlich geschützt und dürfen weder an Dritte weitergegeben, noch Dritten zugänglich gemacht werden.
Bei Urheberrechtsverletzung werden für
- Angebote und Kostenvoranschläge 25% der Gesamtsumme
- schriftliche Werke jeglicher Art 350,00€
- ausgearbeitete Leistungsverzeichnisse 35% der Gesamtsumme
berechnet.
Mit einer entsprechenden Anfrage, erkennen Sie unsere AGB an.
Stand 26.04.2024
(letzte Änderung 26.04.2024)
Nachtarbeit am Sonntag von 0 Uhr bis 4 Uhr, wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr aufgenommen wird. Als Sonntagsarbeit gilt auch die Arbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr am Montag, wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde.
Nachtarbeit am Sonntag von 4 Uhr bis 6 Uhr und von 20 Uhr bis 24 Uhr
Nachtarbeit an folgenden Feiertagen: 25. und 26. Dezember sowie am 1. Mai von 0 Uhr bis 4 Uhr, wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr aufgenommen wird. Als Feiertagsarbeit gilt auch die Arbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr des auf den Feiertag folgenden Tages, wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde.
Nachtarbeit an folgenden Feiertagen: 25. und 26. Dezember sowie am 1. Mai von 4 Uhr bis 6 Uhr und von 20 Uhr bis 24 Uhr
Nachtarbeit am 24. Dezember 20 Uhr bis 24 Uhr
Nachtarbeit am 31. Dezember 20 Uhr bis 24 Uhr