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Rauchmelderpflicht in Berlin
Einbaupflicht    
- für Neu- und Umbauten:    ab 01.01.2017
- für bestehende Wohnungen:    bis 31.12.2020

Mindestens ein Rauchwarnmelder ist einzubauen in allen    
- Aufenthaltsräume, ausgenommen Küchen
- Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen    

Verantwortlich    
- für den Einbau:    Eigentümer (siehe Anmerkung)
- für die Betriebsbereitschaft:    Mieter oder sonstige Nutzungsberechtigte
Gesetzliche Grundlage
Mit dem “Dritten Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin” vom 17.06.2016 wurde dem § 48 BauO Bln (Wohnungen) der folgenden Absatz 4 zugefügt:
(4) In Wohnungen müssen
Aufenthaltsräume, ausgenommen Küchen, und
Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen,
jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2020 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den Mietern oder sonstigen Nutzungsberechtigten, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

Das Gesetz wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin (72. Jahrgang, Nr. 16 vom 28.06.2016) veröffentlicht und tritt gemäß Artikel 3 des Gesetzes am 1. Januar 2017 in Kraft.


Norm zur Installation von Rauchwarnmeldern

Bei der Installation von Rauchwarnmeldern sind, wie bei allen handwerklichen Arbeiten oder sonstigen Arbeiten an oder in Gebäuden auch, stets die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ („a.a.R.d.T.“) einzuhalten.

 

Als einschlägige Quelle für solche a.a.R.d.T. dient hier die DIN 14676, weil die darin niedergelegten Regeln für die Montage und Wartung von Rauchwarnmeldern von allen einschlägig tätigen Praktikern als richtig anerkannt und auch tatsächlich befolgt werden. Insofern gelten diese a.a.R.d.T. gleichermaßen in Bundesländern mit gesetzlicher Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern in privaten Neu- als auch Bestandsbauten wie auch in Bundesländern mit weiterhin freiwilliger Ausstattung.

 

Der ganze Artikel ist unter "Rauchwarnmelder retten Leben " zufinden.


 

Alarmsystem INTEGRA mit perfekter Anbindung an viele Hausautomationssysteme

 

   

Im Gegensatz zu den meisten Alarmsystemen, welche keine oder nur rudimentäre Schnittstellen zu Hausautomationssystemen zur Verfügung stellen, bieten alle INTEGRA-Zentralen von SATEL eine große Anzahl von Anbindungen und sogar ein komplett dokumentiertes SDK zur Eigenentwicklung von Apps oder Programmen, sowohl über IP als auch über die serielle Schnittstelle an. Somit ist die komplette Integration in KNX-Bussysteme wie den GIRA-Homeserveroder Eisbär, Z-Wave-Systeme wie Fibarooder das LCN-Bussystem DOMIQsowie viele weitere Systemerealisierbar. Dabei ist die Anbindung fast Plug & Play, es muss lediglich die IP- und Bus-Adresse sowie die Verschlüsselung eingetragen werden.

 

Den gesamten Artikel finden Sie hier